Wir sind für Sie da!

Logopädische Praxis

Petra Fossen-Bonacker
45470 Mülheim a. d. Ruhr
Tel. 0208.371337
Fax 0208.373797

Termine nach Vereinbarung

Kostenübernahme

Eine ärztlich verordnete logopädische Behandlung ist als Heilmittel Teil der medizini­schen Grundversor­gung. Gesetzliche und private Krankenkassen übernehmen die Kosten.

Gesetzliche und private Krankenkassen übernehmen die Kosten der logopädischen Behandlung.

Gesetzliche und private Krankenkassen übernehmen die Kosten der logopädischen Behandlung.

Folgende Ärzte können eine Verordnung für eine Behandlung ausstellen:

  • Allgemeinmediziner
  • HNO-Ärzte
  • Internisten
  • Kieferorthopäden
  • Kinderärzte
  • Kinder- und Jugendpsychiater
  • Neurologen
  • Phoniater und Pädaudiologen
  • Zahnärzte

Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind von Zuzahlun­gen befreit.

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres schreiben die gesetzlichen Krankenkassen ei­nen Eigenanteil von 10,00 Euro sowie 10% des Rezeptwertes pro ärztlicher Verord­nung vor.

Da die Behandlung von Lese- und Rechtschreibstörungen nicht im Heilmittelkatalog der Krankenkassen enthalten ist, muss sie privat getragen werden. In bestimmten Fällen ist eine Übernahme der Kosten durch das Jugendamt möglich.