Kostenübernahme
Eine ärztlich verordnete logopädische Behandlung ist als Heilmittel Teil der medizinischen Grundversorgung. Gesetzliche und private Krankenkassen übernehmen die Kosten.

Gesetzliche und private Krankenkassen übernehmen die Kosten der logopädischen Behandlung.
Folgende Ärzte können eine Verordnung für eine Behandlung ausstellen:
- Allgemeinmediziner
- HNO-Ärzte
- Internisten
- Kieferorthopäden
- Kinderärzte
- Kinder- und Jugendpsychiater
- Neurologen
- Phoniater und Pädaudiologen
- Zahnärzte
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind von Zuzahlungen befreit.
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres schreiben die gesetzlichen Krankenkassen einen Eigenanteil von 10,00 Euro sowie 10% des Rezeptwertes pro ärztlicher Verordnung vor.
Da die Behandlung von Lese- und Rechtschreibstörungen nicht im Heilmittelkatalog der Krankenkassen enthalten ist, muss sie privat getragen werden. In bestimmten Fällen ist eine Übernahme der Kosten durch das Jugendamt möglich.