Kostenübernahme
Eine ärztlich verordnete logopädische Behandlung ist als Heilmittel Teil der medizinischen Grundversorgung.
Folgende ÄrztInnen können eine Verordnung für eine Behandlung ausstellen:
- Allgemeinmediziner
- HNO-Ärzte
- Internisten
- Kieferorthopäden
- Kinderärzte
- Kinder- und Jugendpsychiater
- Neurologen
- Phoniater und Pädaudiologen
- Zahnärzte
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind von Zuzahlungen befreit.
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres schreiben die gesetzlichen Krankenkassen einen Eigenanteil von 10,00 Euro sowie 10% des Rezeptwertes pro ärztlicher Verordnung vor.